Lange Rede, kurzer Sinn - wir planen folgende Änderung: wenn ein Wiederverkäufer ein Angebot erstellt, dann muss er da bereits festlegen, mit welchem (ihm zugewiesenem) Resellervertrag daraus dann Verträge erstellt werden.
Mit anderen Worten: bei Wiederverkäufern (und nur da!) werden Angebote mit jeweils einem Resellervertrag verknüpft. In der Praxis dürfte das relativ wenige Anwender betreffen.
Bedeutet IMHO also lediglich, dass ggf. mehrere, aber grundsätzlich identische, Angebote existieren müssten - soweit Kunden überhaupt Angebote nutzen.
ZitatDie Alternative wäre gewesen, nur einen Resellervertrag pro Kunde zu erlauben - diese Einschränkung wäre wesentlich härter.
Genau, definitiv keine sinnvolle Lösung.
Danke!